Compliance

Die Einhaltung aller relevanten Vorgaben gehört zum Compliance-Selbstverständnis der Technischen Werke Dresden. Um Compliance-konformes Arbeiten bei den diversen Aktivitäten und Unternehmensbereichen sicherzustellen, haben wir vielfältige Maßnahmen ergriffen.

Hierzu gehören insbesondere:
  1. Die Bestellung eines Compliance-Beauftragten,
  2. die Verabschiedung eines Verhaltenskodex,
  3. die Etablierung eines Hinweisgebersystems,
  4. die Veröffentlichung von sonstigen Unterlagen mit Compliance-Bezug sowie
  5. die Einbettung in die Steuerstrategie des TWD-Konzerns.
1. Compliance-Beauftragter

Unser konzernweiter Ansprechpartner steht bei Fragen und Anmerkungen zum Thema Compliance zur Verfügung.

Lindenaustraße 11, 01069 Dresden
2. Verhaltenskodex

Auf Basis unserer internen Compliance-Richtlinie wurde ein Verhaltenskodex erstellt.

Verhaltenskodex [PDF, 2.68 MB]
3. Hinweisgebersystem

Trotz aller Bemühungen kann es dennoch zu Situationen kommen, in denen der Eindruck entsteht, dass wir unseren eigenen Ansprüchen nicht gerecht und Vorgaben nicht ausreichend eingehalten werden. Um ein mögliches Fehlverhalten schnellstmöglich erkennen und insbesondere abstellen zu können, wurde ein Hinweisgebersystem etabliert. Details dazu können unserem Merkblatt entnommen werden.

Merkblatt zum Hinweisgebersystem [PDF, 140.94 KB]

Im Rahmen des Hinweisgebersystems steht nicht nur unser Compliance-Beauftragter als Ansprechperson zur Verfügung, sondern auch unsere externe Ombudsperson.

Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 Dresden
4. Unterlagen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Grundsatzerklärung zur unternehmerischen Menschenrechtsstrategie [PDF, 737.95 KB] Lieferantenkodex [PDF, 2.68 MB] Bericht zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz [PDF, 1.28 MB]
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