Barrierefreiheitsinformation
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die Anforderungen ergeben sich aus dem BFSG. Insbesondere aus § 14 BFSG in Verbindung mit § 3 I BFSG. Die näheren Anforderungen ergeben sich aus der BSGV. Hierbei insbesondere aus §§ 12,19 BSGV. Die konkreten technischen Maßnahmen resultieren aus den WCAG 2.2 mit der Konformitätsstufe AA.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Für die Überwachung der Barrierefreiheit ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR) als neue Anstalt des öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, zuständig.
Ihre Anfragen richten Sie bitte an:
MLBF
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Verbraucherinformationen nach Art. 246 EGBG
EnergieVerbund Dresden GmbH
Friedrich-List-Platz 2
01069 Dresden
E-Mail-Adresse: info@evd-dresden.de